Mainz. Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat sich auf einheitliche Regeln zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei ARD und ZDF verständigt. „Die Aufbereitung der Vorkommnisse beim RBB und in anderen Rundfunkanstalten hat uns gezeigt, dass die einzelnen Häuser in den Bereichen Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht sehr unterschiedlich aufgestellt sind“, erklärten die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) und der sächsische Medienstaatsminister Oliver Schenk (CDU) in Mainz. Die Regelungsentwürfe würden ab dem 19. Dezember auf der Website der Kommission bereitgestellt und könnten bis zum 31. Januar 2023 kommentiert werden.
Die Reformdiskussion war durch die Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) befeuert worden, bei der es unter anderem um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung geht. Als Konsequenz aus den Vorgängen beim RBB hatten die Intendantinnen und Intendanten der ARD im November einen gemeinsamen Compliance-Leitfaden beschlossen. Dieser definiert Mindeststandards, darunter Führungsgrundsätze und einen Verhaltenskodex.
Die von der Rundfunkkommission geplanten Neuregelungen sollen laut Mitteilung für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. Sie basieren auf einem dem epd vorliegenden Papier, das unter Federführung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet wurde. Darin wird vorgeschlagen, den Paragrafen 31 des Medienstaatsvertrags mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ um Unterparagrafen zu Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision zu ergänzen. Ein wirksames Compliance-Management-System könnte damit verpflichtend werden. (epd)