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Kritik am Vorstoß des Meta-Konzerns zum Fakten-Check

In den USA will Meta weniger moderieren und weniger Fakten prüfen. Auf Europa kann der Konzern den Schritt nicht einfach übertragen, so die Chefin der Berliner Landesmedienanstalt. Auch eine Behörde in Bonn meldet sich.

Die Chefin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, warnt den US-Digitalkonzern Meta davor, die angekündigten Änderungen bei der Moderation von Inhalten auf Facebook, Instagram und Threads auch in Europa umzusetzen. “Wenn Meta in Europa Geld verdienen möchte, dann muss sich Meta an unsere Gesetze halten”, sagte Flecken, die auch Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ist, am Freitag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der Digitalkonzern hatte Anfang der Woche entschieden, die externen Faktenchecks in den USA abzuschaffen und durch ein System zu ersetzen, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer selbst über mögliche inhaltliche Ergänzungen entscheiden. Außerdem soll auf den Plattformen künftig weniger moderiert werden, vor allem bei den Themen Einwanderung, Geschlecht und Geschlechtsidentität. Der Schritt gilt Beobachtern als Entgegenkommen des Konzernchefs Mark Zuckerberg gegenüber dem designierten US-Präsidenten Donald Trump, der Meta im Wahlkampf scharf kritisiert hatte.

Bislang gelten die Entscheidungen nur für die USA. Das muss Flecken zufolge auch so bleiben: “Der Digital Services Act, ein europäisches Gesetz, das seit letztem Jahr gilt, verpflichtet Online-Plattformen wie Meta und Instagram dazu, für sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber Meldesysteme vorzuhalten.” Zuckerberg werde in Europa an kritischen externen Instanzen nicht vorbeikommen, auch wenn er “wenig von Fakten und offenbar noch weniger von Regulierung hält”. Das Gleichsetzen von Regulierung mit Zensur sei verstörend, polarisierend und plump. “Mit einem demokratisch-rechtsstaatlichen Begriff von Freiheit ist das kaum vereinbar”, so die Medienreguliererin.

Deutschland und Europa sieht Flecken gesetzlich gut gerüstet: “Der Digital Services Act und auch der deutsche Medienstaatsvertrag sehen eine Reihe präventiver Maßnahmen vor. Da sind die Verpflichtungen zur Transparenz, zu Meldesystemen und zur Risikominimierung.” Außerdem gelte das Diskriminierungsverbot und der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer. Die Effektivität der Regulierung müsse sich aber nun beweisen: “Die schönsten Gesetze bringen schließlich nichts, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Insbesondere die Europäische Kommission ist nun gefragt – die ersten Verfahren laufen ja auch bereits.”

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Bonn zeigte sich besorgt: “In einer demokratischen Gesellschaft haben Desinformation, Hass und Hetze keinen Platz, besonders nicht auf Plattformen, die von jungen Menschen genutzt werden”, erklärte Direktor Sebastian Gutknecht. Die Bundeszentrale unterstütze eine “klare Haltung der Europäischen Kommission zur Verbindlichkeit des europäischen Rechtsrahmens”. Die im digitalen Raum geltenden Kinderrechte ließen sich nur verwirklichen, wenn die Plattformanbieter ihrer Verantwortung und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz nachkämen.