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Kreuznacher Diakonie kontert Rechnungshof-Kritik

Die Kreuznacher Diakonie hat Vorwürfe des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofs über vermeintlich gesetzwidrige Geschäftspraktiken zurückgewiesen. Keineswegs würden Erlöse aus der Behindertenhilfe in den defizitären Krankenhausbetrieb umgeleitet, um dessen Bestand zu sichern, teilte eine Sprecherin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Die Arbeitsergebnisrechnungen der Behindertenwerkstätten würden auch jährlich unabhängigen Wirtschaftsprüfern vorgelegt.

Den Grund für die Rechnungshof-Kritik sieht die Kreuznacher Diakonie, die in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zahlreiche Kliniken und Sozialeinrichtungen betreibt, in einem Missverständnis. Grundsätzlich wüden Gewinne und Verluste pro Geschäftsbereich ausgewiesen und Investitionen aus den dort erwirtschafteten Mitteln getätigt: „Die Stiftung verfügt noch neben den operativen Geschäftsbereichen auch über Einnahmen und Mittel aus nichtoperativen Geschäftsbereichen wie beispielsweise Finanzanlagen.“ Mit diesem Geld würden Verluste einzelner Geschäftsbereiche ausgeglichen.

Zuvor hatte der SWR über die Kritik des Landesrechnungshofes berichtet, es sei rechtlich unzulässig, wenn Sozialunternehmen wie die Kreuznacher Diakonie Verluste in einem Arbeitsbereich durch Überschüsse aus den überwiegend steuerfinanzierten Werkstätten für Menschen mit Behinderung ausgleichen. Außerdem äußerte die Behörde Bedenken, ob das Land Rheinland-Pfalz möglicherweise zu viel Geld für die Werkstätten zahle, wenn dort erhebliche Überschüsse entstehen könnten. Es sei fraglich, ob das für die Aufsicht im Bereich der Behinderteneinrichtungen zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) „bisher seinen Prüfpflichten im Rahmen von Vergütungsverhandlungen ausreichend nachgekommen ist“.

Das LSJV teilte dem epd auf Nachfrage mit, es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Kreuznacher Diakonie vertragliche oder gesetzliche Pflichten nicht erfülle.