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Kontrolle ist besser

Abschiebe-Beobachter sorgen für Einhaltung von Menschenrechts-Standards

DÜSSELDORF – Knapp 4400 Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben. Damit hat sich ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Die meisten Menschen, deren Antrag auf Asyl keinen Erfolg hatte, wurden in den Kosovo sowie nach Serbien, Albanien und Mazedonien gebracht. Diese Zahlen präsentierte jetzt das „Forum Flughäfen in Nordrhein-Westfalen“, zu dem sich Vertreter von Behörden, der evangelischen sowie katholischen Kirchen und Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen haben.
Die Vielzahl an Rückführungsmaßnahmen habe einen hohen Verwaltungsaufwand und eine große Arbeitsbelastung auf Seiten der beteiligten Behörden erfordert, erklärte die Abschiebebeobachterin der Diakonie RWL, Dalia Höhne. Gleichwohl sei es im Jahr 2015 zu keinen unverhältnismäßig groben Behandlungen gegenüber den Rückzuführenden seitens der beteiligten Beamten gekommen. 185 Einzelabschiebungen und 39 Sammelabschiebungen hatte Höhne im vergangenen Jahr beobachtet. Regelmäßig erstattet sie dem „Forum Flughäfen NRW“ darüber Bericht.
Auslöser für die vor 15 Jahren begonnene Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure des Forums waren Presseberichte über Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen. Unter anderem machten Todesfälle zweier abgeschobener Nigerianer auf einem belgischen beziehungsweise österreichischen Flug 1998 und 1999 internationale Schlagzeilen.
Die unabhängige Abschiebungsbeobachtung habe „echte Pionierarbeit“ geleistet, sagte der rheinische Kirchenrat und Moderator des Forums, Rafael Nikodemus. „Es hat zu mehr Transparenz geführt, und das lässt wenig Raum für Verdächtigungen“, so Nikodemus. Im Vergleich zu Projekten in anderen europäischen Ländern gebe es mittlerweile aber Nachbesserungsbedarf.
So hätten sich mit der Verabschiedung der EU-Rückführungsrichtlinie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, ein effektives Beobachtungssystem bei der Durchführung von Abschiebungen einzuführen. Vergleiche man das „Düsseldorfer Modell“ mit Monitoringprojekten in anderen europäischen Ländern, etwa der Schweiz und Luxemburg, so sei Deutschland „längst überholt“ worden.
Höhne und Nikodemus forderten, das deutsche Modell der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung auszuweiten und gesetzlich festzuschreiben. Dazu gehöre der Zugang zu Informationen und Daten über die Abschiebungen sowie die Ausdehnung des Beobachtungsbereiches auf die Zeit vor der Ankunft am Flughafen sowie die mögliche Anwesenheit einer Abschiebebeobachterin während des Fluges. UK