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Kölner Platz darf nach Komiker Dirk Bach benannt werden

Der juristische Streit um einen geplanten Dirk-Platz-Bach in der Kölner Innenstadt ist beendet worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster hat am Donnerstag entschieden, dass die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt das Vorhaben gegen den Willen des Stadtrates umsetzen darf (AZ: 15 A 205/24). In dem Berufungsverfahren bestätigte das OVG ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Der Beschluss ist unanfechtbar.

In dem Verfahren ging es um Zuständigkeitsfragen bei der Namensgebung von Plätzen oder Straßen. Der Rat der Stadt Köln wollte der Bezirksvertretung der Innenstadt nicht zugestehen, einen bislang namenlosen Platz am Schauspielhaus Köln nach dem Komiker und Schauspieler Dirk Bach (1961-2012) zu benennen. Im September 2023 hatte er den Beschluss gefasst, stattdessen den kleinen Platz in den nahe gelegenen Offenbachplatz mit einzubeziehen. Dagegen klagte die Bezirksvertretung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln (AZ: 4 K 5062/23).

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts lehnte nun einen Antrag auf Berufung ab. Bei Namensgebungen sei der Rat der Stadt Köln nur dann zuständig, wenn die Bedeutung der zu entscheidenden Angelegenheit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, heißt es in dem Beschluss. Das sei bei dem kleinen Durchgangsplatz am Schauspielhaus, inoffiziell auch „Kleiner Offenbachplatz“ genannt, nicht erkennbar.