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Koalitionsvertrag: Abtreibungsregelung bleibt im Strafrecht

SPD-Frauen hatten ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag an eine Reform der Abtreibungsregelung geknüpft. Zwar sorgte das für Wirbel, trotzdem wollen Union und SPD offenbar an der derzeitigen Regelung nichts ändern.

Union und SPD wollen die derzeit bestehenden Regelungen zur Abtreibung offenbar nicht ändern. Im am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag heißt es aber, dass die Kostenübernahme von Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbrüchen ausgeweitet werden soll. Bislang zahlen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen für einen Abbruch. Auch soll für Frauen in Konfliktsituationen die medizinische Versorgung gestärkt und eine verbesserte wohnortnahe Versorgung ermöglicht werden. Auch die Weiterbildung von Ärzten, die einen Abbruch vornehmen wollen, soll laut Vertrag gestärkt werden.

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Die SPD hatte sich zusammen mit den Grünen bereits in der vergangenen Wahlperiode für eine Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts eingesetzt.

In dem Koalitionsvertrag heißt es weiter, dass die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr geprüft werden soll. Ungewollt kinderlose Paare sollen weiterhin unterstützt werden. Dazu soll die Bundesinitiative “Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit” ausgebaut werden.