Der Leiter des Landeskirchenamts der bayerischen Landeskirche, Oberkirchenrat Nikolaus Blum, schätzt das Vorhaben der Bundesregierung zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen derzeit als unrealistisch ein. Es habe in den vergangenen zwei, drei Jahren „intensive Gespräche zwischen dem Bund, den Ländern und Kirchenvertretern“ zum Thema gegeben, sagte Blum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in München. „Diese Gespräche wurden eingestellt, weil die Länder ganz klar gesagt haben, für sie komme eine Ablösung der Staatsleistungen derzeit nicht in Betracht“, betonte der Jurist.
Der Oberkirchenrat wies darauf hin, dass der Bund vor diesem Hintergrund nur ein zustimmungsfreies Gesetz verabschieden könnte – also eines, das nicht in den Bundesrat muss. Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen sei aber ein Gesetz, „das durch die Länder umgesetzt und finanziert werden muss“. Ein Gesetz derart zu gestalten, „dass es zwar verbindliche Richtlinien für die Ablösung enthält, aber nicht zustimmungspflichtig ist – ich weiß nicht, wie das gehen soll“, erläuterte der Jurist. Er sehe deshalb „keinen akuten Handlungsbedarf und keinen zeitlichen Druck“ für die Landeskirche, sich auf das Ablösungs-Szenario einzustellen.
Nach Blums Einschätzung sind auch nicht alle Staatsleistungen an die Kirchen überhaupt vom Ablöseauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung, die ins Grundgesetz übernommen wurde, betroffen. Seiner Ansicht nach gehöre der sogenannte Seelsorgepfennig, den neben den Kirchen auch andere Glaubensgemeinschaften und humanistische Vereinigungen erhalten, zwar zu den Staatsleistungen, falle aber nicht unter die Ablösepflicht: „Wenn man solche Leistungen herausrechnet, bleibt für die Landeskirche nur ein überschaubarer Betrag übrig.“ Sollte dieser Rest wegfallen, würde dies den Haushalt der Landeskirche nicht grundlegend erschüttern.(00/2537/27.08.2024)