Von einer Koalition unter Unions-Führung hätte man vielleicht mehr christliches Bekenntnis erwartet. Den Kirchen widmen CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag nur wenige Zeilen. Staatsleistungen sind kein Thema mehr.
Der am Mittwoch in Berlin vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält nur wenige Aussagen zu den Kirchen. In der Präambel heißt es: “Der Respekt vor der Religionsfreiheit und unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, die in Deutschland heimisch sind, gehört für uns dazu.” Im weiteren Verlauf wird Kirchen und Religionsgemeinschaften bescheinigt, dass sie einen “unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl” leisteten.
Die Koalition will den interreligiösen Dialog fördern und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit schützen, weil diese ein “Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Geltung der Menschenrechte” sei. Das Amt eines Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit soll es weiter geben. Denn der Schutz religiöser und weltanschaulicher Minderheiten sowie insbesondere der Schutz der weltweit größten verfolgten Gruppe, der Christen, sei von besonderer Bedeutung.
Anders als noch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung werden die historischen Staatsleistungen an die Kirchen und eine Prüfung ihrer möglichen Ablösung nicht mehr erwähnt. Auch das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht bleibt unerwähnt, so dass dort offenbar ebenfalls keine Änderungen angestrebt werden.