In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz können 16- und 17-Jährige künftig regulär an den ehrenamtlichen Gemeindeleitungen beteiligt werden. Eine entsprechende Änderung der Kirchenverfassung, der Grundordnung, und eines weiteren Kirchengesetzes hat die Landessynode am Samstag zum Abschluss ihrer Herbsttagung in Berlin beschlossen. Die Wahl 16- und 17-Jähriger in Gemeindekirchenräte war bereits seit 2017 möglich, allerdings nur zur Erprobung und befristet bis 2028.
Gemeindekirchenräte mit bis zu sechs Ältesten können nun regulär ein Mitglied im Alter von 16 oder 17 Jahren haben. Gemeindekirchenräten mit mehr als sechs Mitgliedern können bis zu zwei Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren angehören.
Nach Angaben des Jugendverbandes der Landeskirche hatten zuvor in einer Umfrage 264 Kirchengemeinden Rückmeldungen zum Thema gegeben. Bei der Ältestenwahl 2019 seien demnach zwölf 16- bis 17-Jährige und 59 18- bis 27-Jährige in die Gremien gewählt worden, hieß es. Bei der Ältestenwahl 2022 seien es fünf 16- bis 17-Jährige und 51 18- bis 27-Jährige gewesen.