Der Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen ruft gewerbliche Anbieter von Veranstaltungen und Freizeitevents auf, freiwillig Konzepte zum Schutz vor Gewalt zu erarbeiten. Dadurch könnten sie die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen erhöhen und gleichzeitig sich selbst schützen, erklärte der Verein am Dienstag in Wuppertal. Das sei etwa für Ballettschulen, Ponyhöfe oder die Veranstalter von Konzerten und anderen Events ratsam.
„Ein Schutzkonzept birgt die Chance, das Risiko von grenzverletzendem, übergriffigem Verhalten zu reduzieren und mit kühlem Kopf über mögliche Schritte nachzudenken, falls es doch dazu kommt“, sagte Landesgeschäftsführer Michael Kutz. Veranstalter hätten eine besondere Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen, auch wenn sie gesetzlich bisher nicht dazu verpflichtet sind, Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten.
Ein Kinderschutzkonzept ist ein Plan, wie Einrichtungen und Organisationen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche möglichst verhindern können. Es enthält auch Maßnahmen zur Intervention. Viele Einrichtungen und Organisationen wie etwa Kitas, stationäre Wohngruppen, Schulen, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind mittlerweile verpflichtet, solche Konzepte zu haben. Gewerbliche Veranstalter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, gehören bisher allerdings nicht dazu.