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Kinderhilfswerk kritisiert Gerichtsverfahren in MV

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass Kindern in MV bei Gerichtsverfahren oftmals eine professionelle Begleitperson fehlt. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes für 2022 zeige, dass nur in 55,4 Prozent der familiengerichtlichen Verfahren Beistände vom Gericht bestellt werden, teilte der Verein am Donnerstag mit. Bundesweit liege MV trotzdem auf dem ersten Platz. Nur in Hessen (53,1 Prozent), Rheinland-Pfalz (50,4 Prozent) und Sachsen-Anhalt (51,5 Prozent) liege die Quote ebenfalls über 50 Prozent. Erfreulich sei zudem, dass die Quote in MV in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen sei. 2013 hatten Kinder bei familiengerichtlichen Verfahren nur in 36,1 Prozent der Fälle einen Beistand.

Alle Kinder bräuchten in Justizverfahren eine unabhängige Vertrauensperson, betonte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks, Anne Lütkes. „Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen.“ Die Bestellung von Verfahrensbeiständen müsse zum Regelfall werden, sagte Lütkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit mehr als 50 Jahren bundesweit für die Rechte von Kindern ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation.