Der Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle ist am Mittwoch verschoben worden. Er soll nun am Montag fortgesetzt werden. Grund für die Verschiebung waren mehrere Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Ursprünglich war schon für Mittwoch mit den Plädoyers und dem Urteil gerechnet worden. Höcke ist wegen des erneuten Verwendens von Nazi-Parolen angeklagt.
Er steht in Halle seit Montag zum zweiten Mal wegen der Verwendung der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten vor Gericht. Er soll sie bei einer Veranstaltung seiner Partei in Gera im vergangenen Dezember zum wiederholten Mal verwendet haben. Laut Anklage rief er „Alles für“ und animierte das Publikum mit Gesten, „Deutschland“ zu ergänzen. Höcke bestreitet die Vorwürfe.
Seine Anwälte wollen unter anderem erreichen, dass weitere Sachverständige gehört werden. Sie sollen darlegen, dass die Parole „Alles für Deutschland“ auch in anderen Zusammenhängen verwendet wurde. Dafür schlug die Verteidigung die Historiker Peter Hoeres von der Universität Würzburg, Hans-Christof Kraus aus Passau und Ronald G. Asch aus Freiburg vor.
Ursprünglich sollte am Mittwoch der durch das Gericht bestellte Historiker Yves Müller vom Institut für Landesgeschichte in Halle als sachverständiger Zeuge gehört werden. Laut dem Vorsitzenden Richter Jan Stengel äußerte sich dieser in der Vergangenheit mehrfach negativ über die AfD. Daraufhin wurde auf seine Aussage verzichtet.
Höckes Verteidiger beharren überdies auf der Indemnität ihres Mandanten, also dem Schutz vor Strafverfolgung wegen politischer Äußerungen. Diese gelte laut Thüringer Landesverfassung auch für Äußerungen außerhalb des Landtags und gehe damit über eine entsprechende Vorschrift des Strafgesetzbuchs hinaus. Die Verteidiger wollen eine Aussetzung des Verfahrens erreichen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
Zudem planen Höckes Anwälte, einzelne Teilnehmer der AfD-Veranstaltung in Gera als Zeugen zu vernehmen. Sie sollen bestätigen, dass sie sich nicht durch Höcke animiert gefühlt hätten, „Deutschland“ zu rufen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, ein Video des rechtsgerichteten Youtube-Kanals „Weichreite TV“ als Beweismittel einzuführen. Dort sei die Rede Höckes weiterhin abrufbar. Dieser Umstand sei Höcke zuzurechnen. Zudem will die Staatsanwaltschaft ein Video einer Höcke-Rede aus Hamm vom 1. Mai als Beweismittel einführen, in der die Formel erneut gefallen sein soll.
Keinen Erfolg hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag, ein Video Höckes aus dem Messenger-Dienst „Telegram“ zu zeigen. Darin sagt er sinngemäß, es handle sich in Halle um „Schauprozesse“, die aufgearbeitet werden müssten. Die Äußerung ist laut Richter für die Entscheidungsfindung nicht von Bedeutung.