Die Berliner Amtsgerichte haben im vergangenen Jahr insgesamt 19.097 Austritte aus Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften registriert. Davon entfielen 11.419 auf die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und 7.515 auf das Erzbistum Berlin, wie die Senatsjustizverwaltung in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion mitteilte.
Ende März hatte die evangelische Landeskirche zusammen mit allen Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und den katholischen Bistümern die vorläufigen Mitgliederzahlen bekannt gegeben. Demnach zählte die evangelische Landeskirche für 2024 noch 11.297 Kirchenaustritte, eine Differenz gegenüber den jetzt von den Amtsgerichten veröffentlichten Zahlen von 122 Austritten.
Die Zahl der Kircheneintritte lag im vergangenen Jahr bei der Berliner Landeskirche bei 412 und zusätzlich 2.361 Taufen (insgesamt 2.773 Neumitglieder). Im Erzbistum Berlin wurden im vergangenen Jahr 84 Eintritte, 109 Wiederaufnahmen sowie 1.305 Taufen gezählt, insgesamt 1.498 neue Mitglieder. Laut Statistischem Jahrbuch waren mit Stand Ende November 2024 knapp 19,4 Prozent der Berliner Bevölkerung Mitglied einer Religionsgemeinschaft, rund 3,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Austritte aus einer Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts müssen in Berlin in einer persönlichen Erklärung bei dem zuständigen Amtsgericht abgegeben werden. Das Amtsgericht benachrichtigt dann darüber die Religionsgemeinschaft.