Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Verhandlung über eine Klage von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen das Kanzleramt begonnen. Der SPD-Politiker will auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus seinem Amt Büroräume und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag gestellt bekommen. Der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Markus Kenntner befasst sich mit einer Revision des Altkanzlers gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Juni 2024.
Schröder standen den Angaben zufolge bis zum Sommer 2022 vier Mitarbeiter und sieben Räume im Bundestag zur Verfügung. Im Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss aber entschieden, dass der frühere Bundeskanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“. Das Büro wurde deshalb „ruhend“ gestellt und die vom Bundestag bezahlten Mitarbeiter wurden abgezogen. Das Kanzleramt forderte Schröder zudem dazu auf, die amtlichen Unterlagen aus seinem Büro an das Kanzleramt zu übergeben.
Der Altkanzler erhob deshalb im August 2022 Klage gegen das Kanzleramt, die das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2023 abwies. Eine Berufung gegen das Urteil wurde im Juni 2024 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zurückgewiesen. Zur Begründung verwiesen die OVG-Richter unter anderem darauf, dass Schröder weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes einen Anspruch ableiten könne. Gegen diese Entscheidung hat der Altkanzler Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.