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Fußballunfall eines Jungen mit Fördervertrag kann Arbeitsunfall sein

Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers kann laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ein Arbeitsunfall sein. In dem konkreten Fall gehe der Fördervertrag des Spielers einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesligavereins weit über die Pflichten eines Vereinsmitglieds hinaus, wie das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Die zuständige Berufsgenossenschaft müsse daher eine Entschädigung zahlen (Az.: L 9 U 3318/23).

Der Junge hatte im Herbst 2020 den Angaben zufolge an einem Spiel für seinen Verein teilgenommen. Dabei verletzte er sich am Knie, es folgten eine Operation und eine langwierige Nachbehandlung. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt. In erster Instanz hatte die Berufsgenossenschaft gewonnen.

Das Landessozialgericht gab nun dem Spieler recht. Ausschlaggebend dafür waren die umfassenden Verpflichtungen des jungen Mannes, die in seinem Fördervertrag festgelegt wurden. Demzufolge musste er an allen Trainings und Spielen teilnehmen und hatte am dritten Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Zudem waren darin ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr und ein monatliches Grundgehalt von 251,00 Euro vereinbart. „Dass der Spieler bei dem Unfall noch keine 16 Jahre alt war, stand der Einstufung als Beschäftigter nicht entgegen“, schreibt das Landessozialgericht. Wichtig für die Entscheidung sei die Grenze zwischen Vereinsamateuren und Vertragsspielern gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (0237/31.01.2025)