Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers kann laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ein Arbeitsunfall sein. In dem konkreten Fall gehe der Fördervertrag des Spielers einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesligavereins weit über die Pflichten eines Vereinsmitglieds hinaus, wie das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Die zuständige Berufsgenossenschaft müsse daher eine Entschädigung zahlen (Az.: L 9 U 3318/23).
Der Junge hatte im Herbst 2020 den Angaben zufolge an einem Spiel für seinen Verein teilgenommen. Dabei verletzte er sich am Knie, es folgten eine Operation und eine langwierige Nachbehandlung. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt. In erster Instanz hatte die Berufsgenossenschaft gewonnen.