Die „Freien Bauern Baden-Württemberg“ bedauern die Ablehnung des FDP-Antrags zur Höfeordnung im Landtag. Gerade in der aktuell schwierigen Lage der Landwirtschaft brauchten Hofnachfolger ein modernes Erbrecht, das ihnen keine jahrelangen Belastungen aufbürde, sagte Thomas Frenk, Landessprecher der Freien Bauern, am Freitag in Stuttgart. Trotz der Ablehnung sei die Diskussion damit eröffnet und könne von einer agrarfreundlicheren Landesregierung wieder aufgegriffen werden.
Die Höfeordnung ist laut Mitteilung ein seit 1947 in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geltendes landwirtschaftliches Sondererbrecht. Zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe sieht die Höfeordnung die geschlossene Vererbung des gesamten Hofes vor. Dem Hoferben werden dabei eine Reihe von Pflichten auferlegt, unter anderem die Versorgung der Altenteiler. Im Gegenzug wird er von übermäßigen finanziellen Abfindungsansprüchen der weichenden Erben freigestellt. In Brandenburg wurde die Höfeordnung auf Betreiben der Freien Bauern vor fünf Jahren einstimmig durch den Landtag eingeführt.