Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat Überlegungen, Straftäter künftig auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, eine Absage erteilt. In beiden Ländern drohten Rückkehrern „Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die Abschiebungen völkerrechtlich verbieten“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Presseerklärung des Vereins. Das Folterverbot gelte uneingeschränkt für alle Menschen, auch für solche, die in Deutschland Straftaten begangen haben. Der Rechtsstaat dürfe nicht untergraben werden, indem Behörden völkerrechtliche Errungenschaften infrage stellen.
Eine Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan würde eine Kooperation mit den Taliban erfordern, die die Bundesregierung nicht als rechtmäßige Regierung anerkennt, warnte der Flüchtlingsrat: „Eine solche Kooperation wäre ein Schritt zur Normalisierung der Beziehungen, was außen- und menschenrechtspolitisch katastrophal wäre.“ In Syrien habe sich die Situation nicht geändert, dass Rückkehrer pauschal als Verräter behandelt und systematischer Willkür ausgesetzt würden. Mehrfach habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, das Abschiebungen nach Syrien wegen eines Verstoßes gegen das Folterverbot unzulässig seien.