Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert angesichts anhaltender Kämpfe in Nahost für die Menschen im Gaza-Streifen ein Evakuierungsprogramm auf Bundesebene. Zudem müsse sich Deutschland aktiv dafür einsetzen, dass Personen in Deutschland ihre Angehörigen aus dem Gaza-Streifen nachziehen lassen können, sagte Flüchtlingsratssprecherin Caroline Mohrs im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch müsse die Bundesregierung die aktive Aufnahme von Menschen vorantreiben, die Opfer der dortigen Gewalt geworden seien.
„Zudem setzen wir uns bei der rot-grünen Landesregierung dafür ein, dass für Palästinenser und Palästinenserinnen, die sich mit 90-tägigem Besuchsvisum in Deutschland aufhalten, dieses verlängert wird, da eine Rückkehr derzeit nicht möglich ist“, sagte Mohrs. Eine solche Übergangsverordnung bestehe bereits für israelische Staatsangehörige.
Aktuell sei eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen nur sehr wenigen Menschen möglich. Dennoch seien dem Flüchtlingsrat Personen in Niedersachsen bekannt, die aus dem Gaza-Streifen kommen „und sich in sehr unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Situationen befinden“, sagte Mohrs. „Diese unterstützen wir in allen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten durch kostenlose Beratung, Kommunikation mit den Behörden, Vermittlung von Rechtsbeistand.“
Mohrs Bedauerte, dass nicht alle Menschen, die aus dem Gaza-Streifen nach Niedersachsen kämen, einen Schutzstatus erhielten. „In der Vergangenheit lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogar zahlreiche Asylanträge ab“, sagte die Sprecherin. Momentan berufe das BAMF sich in laufenden Asylverfahren darauf, dass aufgrund des Krieges die Lage zu unübersichtlich sei, um eine Entscheidung über die Asylanträge zu treffen. „Somit werden die Verfahren verlängert und die Personen leben weiterhin in Ungewissheit, haben keine Chance auf Familiennachzug oder in Nachbarländer zu reisen, falls Familienmitglieder dorthin entkommen konnten.“
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte sprächen in Klageverfahren Flüchtlingen aus dem Gaza-Streifen einen subsidiären Schutzstatus zu, betonte Mohrs. Der Flüchtlingsrat fordere daher das BAMF auf, ebenfalls entsprechende Entscheidungen zu treffen und anzuerkennen, dass die dafür erforderliche Voraussetzung eines bewaffneten Konflikts vorliege.