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Experten: Schwangerschaftsabbrüche überall in NRW sicherstellen

Schwangerschaftsabbrüche sind nach einer Studie nicht in jedem Teil von NRW möglich. Experten fordern im Landtag mehr Angebote.

Experten und Organisationen begrüßen einen Antrag der nordrhein-westfälischen SPD-Fraktion, das medizinische Angebot für Schwangerschaftsabbrüche in allen Landesteilen sicherzustellen. Die Versorgung mit Praxen und Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, sei in vielen Regionen in NRW prekär, erklärte der Landesverband von Pro Familia am Donnerstag bei einer Landtagsanhörung. Für einen Schwangerschaftsabbruch müsse es mehr Anbietende geben, um ein wohnortnahes Angebot zu sichern, das auch ohne PKW oder zusätzliche Übernachtungskosten zeitnah erreichbar sei.

Die Konstanzer Juristin Liane Wörner erklärte, eine ungewollte Schwangerschaft stelle eine erhebliche psychische Belastung für die Frauen dar. In dieser außergewöhnlichen Situation seien Betroffene entscheidend auf ein funktionierendes Hilfe-, Beratungs- und medizinisches Angebot angewiesen.

Die Ärztekammer Nordrhein begrüßte grundsätzlich die Bestrebungen für ein ausreichendes medizinisches Angebot für Schwangerschaftsabbrüche. Zugleich verwies sie darauf, dass ein Abbruch keine ärztliche Leistung wie viele andere sei. In der Berufsordnung sei fest verankert, dass auch der Schutz des ungeborenen Lebens zu den Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten gehöre. Die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs müsse daher eine persönliche Gewissensentscheidung bleiben: “Keine Ärztin und kein Arzt darf gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken.”

In ihrem Antrag verweist die SPD auf erste, im April vorgestellte Ergebnisse einer Studie. Laut der sogenannten Elsa-Studie ist das Versorgungsangebot in acht Landkreisen von NRW unzureichend: Kleve, Olpe, Euskirchen, Borken, Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis, Düren und Oberbergischer Kreis.

Elsa steht für “Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung”. Die Studie war in der vergangenen Bundestags-Legislaturperiode von der Großen Koalition in Berlin beauftragt worden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer “angemessenen Erreichbarkeit” zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch lebten.

Die Vertreterin von Pro Familia plädierte dafür, Abtreibung außerhalb des Strafrechts zu regeln. Damit würde eine Stigmatisierung von Ärzten abnehmen.

Nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es zuvor eine Beratung gab und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt, diese Gesetzgebung zu liberalisieren.