Einheitliche Regeln und externe Kontrolle: Die evangelische Kirche hat eine Reform ihrer Zahlungen an Missbrauchsbetroffene beschlossen. Das Modell ist umstritten.
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine neue Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt beschlossen. Demnach sollen in Zukunft Anerkennungsleistungen für Betroffene in der evangelischen Kirche und Diakonie bundesweit nach einheitlichen Standards gezahlt werden, wie die EKD am Freitag in Hannover mitteilte. Die Umsetzung liege nun bei den Landeskirchen und den Diakonie-Landesverbänden. Sie solle nach Möglichkeit bis zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Die EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs, erklärte: “Wir legen mit der neuen Richtlinie die Grundlage, um endlich den nicht hinnehmbaren Zustand zu beenden, dass Anerkennungsverfahren für ähnliche Taten in verschiedenen Landeskirchen zu verschiedenen Ergebnissen führen.”
Laut EKD beinhaltet die neue Richtlinie eine Kombi-Regelung. Basis sei eine individuelle Leistung. Deren Höhe orientiere sich an der jeweiligen Tat und den individuellen Folgen. Es gebe keine Obergrenze. Zusätzlich soll es eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten geben. Diese würde auch gezahlt, wenn der Straftatbestand bereits verjährt sei.
Weitere Inhalte seien ein Gesprächsrecht für Betroffene, die über erfahrenes Unrecht im geschützten Raum und mit Begleitung berichten können. Zudem gebe es einheitliche Regelungen zur Zusammensetzung der Anerkennungskommissionen, die künftig aus externen Experten bestehen sollen. Mindestens ein Mitglied müsse die Befähigung zum Richteramt haben.
Die Ausarbeitung der Richtlinie war ein zähes Ringen, an dem auch Betroffene im Rahmen des EKD-Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt beteiligt waren. Deren Sprecher Detlev Zander lobte die Reform als Ergebnis intensiver Verhandlungen. “Bisher gibt es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leides und ihrer Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt.”