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EU-Politikerin Barley für harte Gangart gegenüber AfD

Die Vizepräsidentin des Europaparlaments, Katarina Barley, fordert ein schnelles Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.

Europaparlaments-Vizepräsidentin Katarina Barley (SPD) hat sich für einen harten Kurs gegenüber der AfD ausgesprochen. Barley rät dabei, nicht von einem Parteiverbot zu sprechen, sondern von der Feststellung der Verfassungswidrigkeit, wie es im entsprechenden Grundgesetz-Artikel 21 heißt. “Das Problem, dass wir jetzt haben, ist, dass die AfD so groß ist”, sagte Barley am Mittwoch beim Roman-Brodmann-Kolloquium in Berlin.

“Dass die AfD so groß ist, kann aber nicht bedeuten, es zu lassen”, so Barley weiter. Artikel 21 erlege der Politik klar die Pflicht dazu auf. Darin heißt es: “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.” Die Verfassungswidrigkeit muss vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.

“Wenn die Partei heute noch bei 2-3 Prozent läge, wäre das eine ganz andere Sache, da würden wir sofort schauen, ob die Voraussetzungen für die Verfassungswidrigkeit gegeben sind, und das umsetzen”. Als die AfD noch kleiner war, sei sie aber sicherlich nicht verfassungswidrig gewesen, so Barley: “Die Partei hat sich mit jedem Wechsel ihrer Führung gehäutet, ist größer und radikaler geworden.” Es gehe aber nicht nur um die AfD, sondern um “eine fundamentale Veränderung der Gesellschaft”. Hier könne die Politik die Probleme nicht mehr allein lösen, sondern sei auf das Engagement der Zivilgesellschaft angewiesen.

Das jährliche Symposium erinnert an den Dokumentarfilmer Roman Brodmann (1920-1990) und diskutierte 2025 zum Thema “Demokratie und Druck – Die Macht rechtsautoritärer Narrative”.