Wurde ein Asylbewerber in einem EU-Staat als Flüchtling anerkannt, muss ein anderer EU-Staat die Person laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht automatisch ebenfalls als Flüchtling anerkennen. Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling, muss die Behörde ihm diese Eigenschaft aber zuerkennen, ohne hierbei über Ermessensspielraum zu verfügen, erklärten die Richter in Luxemburg.
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EU-Länder müssen Flüchtlingsstatus nicht übernehmen
Eine Syrerin wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt – in Deutschland hingegen nicht. Der Europäische Gerichtshof entschied: Deutschland muss den Status auch nicht anerkennen.

Wie geht es weiter mit der Flüchtlingspolitik?Imago / Sven Simon