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EU-Länder müssen Flüchtlingsstatus nicht übernehmen

Eine Syrerin wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt – in Deutschland hingegen nicht. Der Europäische Gerichtshof entschied: Deutschland muss den Status auch nicht anerkennen.

Wie geht es weiter mit der Flüchtlingspolitik?
Wie geht es weiter mit der Flüchtlingspolitik?Imago / Sven Simon

Wurde ein Asylbewerber in einem EU-Staat als Flüchtling anerkannt, muss ein anderer EU-Staat die Person laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht automatisch ebenfalls als Flüchtling anerkennen. Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling, muss die Behörde ihm diese Eigenschaft aber zuerkennen, ohne hierbei über Ermessensspielraum zu verfügen, erklärten die Richter in Luxemburg.

Syrerin klagte vorm EuGH

Eine Syrerin war in Griechenland als Flüchtling anerkannt worden und beantragte anschließend in Deutschland internationalen Schutz. Ein deutsches Gericht entschied, dass sie nicht nach Griechenland zurückkehren könne, weil ihr dort aufgrund der Lebensumstände von Flüchtlingen ernsthafte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung drohen würde. Die zuständige deutsche Behörde erkannte sie derweil nicht als Flüchtling an, sondern gewährten ihr einen sogenannten subsidiären Schutz. Daraufhin erhob die Frau Klage.