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Ermittlungen gegen früheren Münsteraner Dompropst eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Münsteraner Dompropst und Kirchengerichtsleiter Kurt Schulte (58) eingestellt. Gegen ihn gab es Vorwürfe grenzverletzenden Verhaltens gegenüber Erwachsenen. Die Staatsanwaltschaft sehe keine hinreichenden Verdachtsmomente für weitere Ermittlungen, teilte das Bistum Münster am Freitag mit. Schon in einem anderen Fall hatte die Staatsanwaltschaft zuvor wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen.

Laut Bistum läuft aber das im Mai 2023 begonnene kirchliche Strafverfahren gegen Schulte weiter, als Folge einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung. Die im Vatikan zuständige Behörde für Kleriker habe eine Klage Schultes als unbegründet zurückgewiesen, die sich gegen dieses Verfahren sowie das Vorgehen des Münsteraner Bischofs Felix Genn und der Interventionsstelle des Bistums richtete.

In einem weiteren kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren wurde Schulte laut der Diözese für schuldig befunden, unbefugt vertrauliche Unterlagen wie Personalakten an Dritte weitergegeben zu haben. Dafür sei er mit einem Verweis bestraft worden, der mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht vergleichbar sei. Kläger in diesem Verfahren waren Bistum und Domkapitel von Münster. Dieser Sachverhalt war auch der Anlass für die Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.

Schulte zeigte sich erleichtert über die Einstellung der Ermittlungen. Dies sei schon im Mai erfolgt; es handele sich nicht um einen neuen Sachstand, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er zeigte sich überzeugt, dass auch das kirchliche Verfahren zum gleichen Ergebnis wie die Staatsanwaltschaft komme. Er hoffe, dass es zügig geführt werde.

Zum Verweis im kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren erklärte Schulte: “Ja, ich habe Fehler diesbezüglich gemacht.” Er habe vier vertrauliche Informationen an einen kirchlichen Mitarbeiter weitergegeben. Das Gericht habe aber auch festgestellt, dass niemand dadurch zu Schaden gekommen sei. Mittlerweile seien diese vertraulichen Informationen aber auch publiziert und bekannt, “daher handelte es sich nicht um gravierende Informationen”. Er habe über zwölf Jahre am Dom in seinen Funktionen sorgfältig gearbeitet, “aber natürlich nicht fehlerfrei”.

Als Dompropst stand Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das unter anderem für die Wahl des Bischofs und die Feier der Gottesdienste in der Kathedrale zuständig ist. Zudem leitete er seit 2010 als Offizial das Kirchengericht in Münster. Schulte wurde aufgegeben, bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten auszuüben – abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis.