Berlin – Pflegende Angehörige können bei der häuslichen Pflege entlastet werden, wenn sie in Urlaub fahren, krank sind oder an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Wie der Verband der Ersatzkassen in Berlin anlässlich der Urlaubszeit mitteilte, beteiligen sich in solchen Fällen die Pflegekassen mit einem Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten für die Vertretung des pflegenden Angehörigen. Maximal 1612 Euro stehen hier pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen zur Verfügung. Der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein und bereits sechs Monate in häuslicher Umgebung betreut werden. Für seine Abwesenheit beauftragt der pflegende Angehörige ambulante Dienste, Verwandte oder Nachbarn mit der Betreuung des Pflegebedürftigen. Auch die sogenannte Kurzzeitpflege wird bezuschusst. KNA
Artikel teilen: