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Eilantrag des AfD Landesverbands gegen Beobachtung abgelehnt

Die Beobachtung des AfD Landesverbands Baden-Württemberg durch das Landesamt für Verfassungsschutz ist voraussichtlich rechtmäßig. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart habe den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung mit Beschluss vom 6. November abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az.: 1 K 167/23).

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD Landesverband Baden-Württemberg am 13. Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben und die Beobachtung einen Tag später öffentlich bekannt gegeben. Am 16. November 2022 hatte der AfD Landesverband vom Verfassungsschutz schriftlich gefordert, die Maßnahmen zu beenden, die entsprechenden Mitteilungen zu löschen, in die Zukunft gerichtete Unterlassungserklärungen abzugeben sowie öffentlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen einzuräumen. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte auf dieses Schreiben nicht reagiert.

In der Folge hatte der AfD Landesverband am 12. Januar 2023 Klage gegen seine Beobachtung sowie deren öffentliche Bekanntgabe erhoben und zugleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte den AfD Landesverband zu Recht, urteilte nun das Gericht. Es bestünden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Das Eintreten für eine restriktive Einwanderungspolitik ist laut Gericht für sich genommen nicht verfassungsfeindlich. Anhaltspunkte „für einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ könnten sich aber ergeben, wenn Begriffe wie „Umvolkung“ die Vorstellung transportieren sollten, wonach das ethnisch homogene deutsche Volk durch den Zuzug von Ausländern unterzugehen drohe und in seiner Existenz gefährdet sei. Der AfD Landesverband ziele zudem darauf, die Würde von Menschen islamischer Glaubensrichtungen außer Geltung zu setzen.

Die beiden Landesvorsitzenden der AfD Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier und Emil Sänze, wiesen den Vorwurf „eines ethnisch-biologischen Volksbegriffs“ zurück. Hierzu gebe es einen Grundsatzbeschluss des AfD-Bundesvorstands. Dass dieser Vorwurf „an den Haaren herbeigezogen“ sei, zeige sich daran, „dass sich auch innerhalb unserer Partei viele Bürger mit Migrationshintergrund engagieren, die wir selbstverständlich als Bestandteil unseres Volkes ansehen“. Muslime seien laut AfD-Grundsatzprogramm akzeptierte und geschätzte Mitglieder der Gesellschaft, wenn sie sich rechtstreu verhalten und integrieren. Soweit Äußerungen einzelner Funktionsträger den Anschein erweckten, gegen das Parteiprogramm zu verstoßen, werde dies aus Anlass des Gerichtsbeschlusses erneut geprüft. (2663/08.11.2023)