Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler der documenta 15 in Kassel wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufzunehmen. Die Kasseler Entscheidung entspreche „dem Sach- und Rechtsstand“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwalt Frankfurt auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Beschwerden gegen die Kasseler Entscheidung vom April 2023 deshalb verworfen.
Insgesamt 25 Bürgerinnen und Bürger, darunter Vertreter jüdischer Institutionen und Verbände sowie Nachfahren von Holocaustopfern und -überlebenden, hatten laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kassel vom April 2023 im Zusammenhang mit Werken, die bei der documenta 15 im Jahr 2022 gezeigt worden waren, Anzeige erstattet. Im Wesentlichen sei es um den Vorwurf gegangen, dass einzelne Kunstwerke einen antisemitischen beziehungsweise volksverhetzenden Charakter hätten. Die Anzeigen richteten sich gegen die für die Werke verantwortlichen Künstler sowie Verantwortliche der documenta 15 und der Politik, insbesondere den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle (SPD).