In der Debatte um eine Erhöhung der Abschiebezahlen werden weitere Maßnahmen diskutiert. Im vergangene Woche veröffentlichten Papier von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) findet sich eine Neuregelung, nach der auch aktuelle oder frühere Mitglieder krimineller Vereinigungen abgeschoben werden können, die nicht selbst straffällig geworden sind. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte in Berlin einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) forderte derweil, Bundesrückführungszentren aufzubauen, in denen die Abschiebung sogenannter Gefährder und von Intensivstraftätern organisiert wird.
Dafür müsse der Bund in die Unterbringung Ausreisepflichtiger einsteigen, sagte Schuster im Deutschlandfunk. Es hätte eine „unglaubliche Wirkung“ in der öffentlichen Meinung, sich bei Abschiebungen zumindest auf die Gruppe der Mehrfach- und Intensivstraftäter zu konzentrieren, sagte er. Schuster forderte zudem mehr Engagement bei der Verhandlung sogenannter Migrationsabkommen, die Herkunfts- und Transitländer von Flüchtlingen in Europa dazu bewegen sollen, hierzulande abgelehnte Asylbewerber wieder aufzunehmen. Dabei sieht er auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in der Pflicht.
Härte Abschieberegeln vorgeschlagen
Das Bundesinnenministerium hat in der vergangenen Woche ein Diskussionspapier mit Vorschlägen zur Verschärfung der Abschieberegeln vorgelegt. Es sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, von 10 auf 28 Tage zu verlängern, die Gründe für eine Abschiebehaft auszuweiten und Asylbewerber unter Androhung von Strafen zur Mitwirkung am Asylverfahren zu bringen.

Eine vorgeschlagene Regelung sorgt nun für Aufmerksamkeit: Faeser will Mitglieder krimineller Vereinigungen, worunter auch Clan-Strukturen zählen können, ausweisen können, ohne dass sie gerichtlich verurteilt wurden. Solch eine Regelung gibt es bislang nur für Unterstützer terroristischer Vereinigungen.
Faesers Sprecher betonte, dass dies ein Vorschlag von Ländern und Kommunen sei und deswegen Eingang in das Diskussionspapier gefunden habe. Würde die Regelung umgesetzt, könnten Verdächtige abgeschoben werden, wenn es einen Bezug zu Straftaten gibt und Belege dafür, dass die Person einer kriminellen Vereinigung angehört oder angehört hat, erläuterte der Sprecher.
Kritik kommt von der Linkspartei
Wie viele Personen das in Deutschland betreffen könnte, konnte der Sprecher nicht sagen. Er verwies auf das Lagebild des Bundeskriminalamts zur organisierten Kriminalität, wonach nur ein Bruchteil der Tatverdächtigen in diesem Bereich nicht deutsche Staatsbürger seien. Dem Lagebild 2021 zufolge gab es bei insgesamt gut 7.500 Tatverdächtigen 869 verdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer.