Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg fordert dringend eine Erhöhung des Mindestlohns. Viele Beschäftigte müssen mit einem Einkommen leben, das nicht ausreicht, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken, wie der DGB am Mittwoch mitteilte. Um die wirtschaftliche Ungleichheit zu verringern und die soziale Gerechtigkeit zu stärken, brauche es bis Ende 2024 eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns. Gemäß der EU-Richtlinie müsste der Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro auf knapp 14 Euro steigen, so der DGB auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Daneben fordert der DGB eine Prüfung, ob der Mindestlohn existenzsichernd sei und vor Altersarmut schütze.
„Die aktuelle Bürgergeld-Debatte lenkt von dem eigentlichen Missstand ab: Der wahre Skandal ist, dass Erwerbstätige aufstocken müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht“, sagte Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg. Diese Zustände könnten nur mit einem deutlichen Lohnzuwachs, einem ernst zu nehmenden Mindestlohn und durch die Stärkung der Tarifbindung bekämpft werden.
Sollte es in der Mindestlohnkommission keine Einigung über eine zügige Erhöhung des Mindestlohns geben, müsse der Gesetzgeber tätig werden. „Hamburg ist schon einmal mit der Einführung des Landesmindestlohns als gutes Beispiel vorangegangen und sollte erwägen, dies erneut zu tun“, sagte Chawla. Schon jetzt seien 20,4 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger von Armut gefährdet – Tendenz seit Jahren steigend. „Wer die soziale Spaltung in Kauf nimmt, gefährdet den gesellschaftlichen Frieden in der Stadt und gibt rechtspopulistischen Kräften Auftrieb“, erklärte die DGB-Vorsitzende.
Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt, seitdem stieg er stetig an. Er wird alle zwei Jahre in einer unabhängigen Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Höhe orientiert sich an der Tariflohnentwicklung. Seit Januar gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro, zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöht. Die Referenzwerte der EU-Mindestlohnrichtlinie von 50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns werden damit jedoch nicht erreicht.