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Debatte entzweit Kirchen

EKD-Stellungnahme befürwortet ethisch umstrittenenGen-Test bei Schwangeren als Kassenleistung. Katholische Kirche übt Kritik

BERLIN – Eine neue Kontroverse über Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik entzweit auch die großen Kirchen in Deutschland. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädiert dafür, die ethisch umstrittenen vorgeburtlichen Bluttests in der Schwangerenvorsorge in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich sollte aber eine ethische Beratung eingeführt werden. Zugelassen sind die Tests. Für die Kosten müssen die Schwangeren aber selbst aufkommen.
Dagegen bleibt die katholische Kirche bei ihrem klaren Nein. Man teile die Forde­rung nach einer Aufnahme der Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht, sagte der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Ein solcher Schritt begegne „erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens“.
Kopp: „Wir setzen darauf, dass die von über 100 Abgeordneten des Deutschen Bundestages angestoßene Debatte über diese komplexen Fragen eine dringend notwendige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringt. Dabei wird es auch wichtig sein, im ökumenischen Gespräch zu bleiben.“
Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland, Martin Dutzmann, hatte zuvor erklärt, es sei nicht vermittelbar, dass die Krankenkassen die „risikoreichere“ Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, nicht aber die „risikoärmeren“ vorgeburtlichen Tests. Er betonte aber auch, Schwerpunkt des 44-seitigen Papiers sei der Aspekt der Beratung.

Erhebliche ethische Bedenken

Der Vorsitzende der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung, der Theologe Reiner Anselm, äußerte zugleich die Sorge, die beständige Ausweitung der vorgeburtlichen Untersuchungen könne zu einer Verschiebung des gesellschaftlichen Klimas beitragen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Pränataldiagnostik eine erlaubte oder gar sozial erwünschte Praxis sei, um die Geburt von Kindern etwa mit Down-Syndrom zu verhindern.
Die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen, Corinna Rüffer, kritisierte die Haltung der EKD als „Offenbarungseid“ und als „naiv“. Schon heute würden bei einem Verdacht auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) rund 90 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen.
„Ich sehe nicht, wie unsere Gesellschaft ein positiveres Bild von Menschen mit Behinderung bekommen soll, wenn wir diesen Test über die Krankenkassen als Regelleistung finanzieren und damit quasi mit einem Gütesiegel versehen“, ergänzte die Grünen-Politikerin. Auch lasse die Stellungnahme der EKD einen positiven Blick auf Behinderung vermissen: „Dort ist zumeist von der Belastung der Eltern durch ein Kind mit Behinderung die Rede.“ Von einer Kirche erwarte sie „klare gesellschaftliche Werte und eine wertschätzende Haltung zu menschlichem Leben in all seinen Ausprägungen“.
Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), schloss sich der Forderung an, die Krankenkassen sollten die Kosten für die Bluttests übernehmen. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte er: „Wenn es in dieser Debatte eine ethische Frage gibt, dann diese, ob es zu rechtfertigen ist, finanziell schlechter gestellten Schwangeren ein größeres Risiko für eine Fehlgeburt zuzumuten als anderen Frauen. Ich meine nein.“epd/KNA