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DDR-Unrecht: Landesbeauftragter MV würdigt Bundestagsbeschlüsse

Als wichtiges Zeichen an Betroffene von SED-Unrecht hat der Landesbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, die am Donnerstag gefassten Beschlüsse des Bundestags zu Rehabilitierung und für Doping-Betroffene bezeichnet. Die Betroffenen von SED-Unrecht hätten mit ihrem Widerstand zur Einheit Deutschlands in Recht und Freiheit beigetragen, teilte Bley am Freitag in Schwerin mit. „Dabei haben sie Repressionen erlitten, unter deren Folgen sie heute noch leiden. Nun werden Leistungen erhöht und dynamisiert und Zugänge erleichtert“, sagte er.

Die „Besondere Zuwendung“ werde zu einer echten Ehrenpension, weil sie nicht mehr nur nach Bedürftigkeit gewährt wird, sagte Bley. Das Schicksal der Zwangsausgesiedelten werde mit einer Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro anerkannt. Geregelt worden sei das Zweitantragsrecht bei der strafrechtlichen Rehabilitierung. Das sei wichtig für Betroffene von Einweisungen zur Umerziehung in Spezialheimen wie Jugendwerkhöfen, deren Anträge bis 2019 abgelehnt worden seien. Eine deutliche Vereinfachung und Entbürokratisierung erwarte er auch bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden.

„Bitter ist für die DDR-Sportgeschädigten, denen seit März durch das Bundesverwaltungsgericht der Weg zu Anerkennung und Milderung der Folgen versperrt wurde“, dass für sie noch kein Ausgleich geregelt wurde, erklärte Bley. Die Entschließung des Bundestags lasse aber hoffen, „dass wir zeitnah eine dauerhafte Lösung für die Betroffenen von Zwangsdoping erreichen können. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, sagte der Landesbeauftragte.

Das mit Wirkung zum 1. Juli 2025 beschlossene Gesetzespaket umfasst den Angaben zufolge unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds sowie die Erhöhung der sogenannten Opferrente von monatlich 330 auf 400 Euro bei fortlaufender Dynamisierung in den Folgejahren. Durch die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung wird die „Besondere Zuwendung“ unabhängig vom Einkommen zu einer Ehrenpension weiterentwickelt. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt künftig auch für die Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge.

Erhöht und dynamisiert werden die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler auf einheitlich 291 Euro, allerdings weiterhin nur bei Bedürftigkeit. Eine Absenkung der Leistung bei Renteneintritt entfällt künftig. Erleichtert wird der Zugang zu den Ausgleichsleistungen durch die Senkung der anerkannten Verfolgungszeit von drei auf zwei Jahre und weil künftig das Einkommen der Partner nicht mehr berücksichtigt wird.