Der CDU-Landtagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth, ist am Freitag vom Amtsgericht Aschersleben vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Sein Post auf der Plattform X sei zwar ehrverletzend, aber nicht strafbar, sagte Richterin Simone Rebeski. Gürth habe nicht das Lebensrecht von Afghanen bestritten, noch habe er sie als unterwertig bezeichnet. Zuerst hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) aus Halle berichtet.
Gürth hatte nach einer tödlichen Messerattacke in Wolmirstedt bei Magdeburg im Juni vergangenen Jahres auf X (vormals Twitter) geschrieben: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat.“ Weiter hieß es: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Später löschte er den Post.
Die Staatsanwaltschaft Halle, bei der im Jahr 2023 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet eingerichtet wurde, forderte im Anschluss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 18.000 Euro. Gegen den Strafbefehl hatte sich Gürth mit einem Einspruch gewehrt.
Der frühere Landtagspräsident sagte laut „Mitteldeutscher Zeitung“, man versuche, ihn als den „Höcke Sachsen-Anhalts“ hinzustellen. Er sei „entsetzt“ über die Interpretation seines Posts durch die Staatsanwaltschaft. „Der Tweet ist schon heftig“, räumte Gürth laut der Zeitung ein. Er habe ihn in einer hochemotionalen Situation geschrieben und hätte ihn anders formulieren sollen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.