Der CDU-Politiker Thorsten Frei hält Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich für möglich. Die pauschalierte Sichtweise, wonach Menschen aus dem Bürgerkriegsland in der Regel einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland zugewiesen bekommen, sei aus seiner Sicht falsch, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag im Deutschlandfunk. Es müsse individuell geprüft werden, ob ein Schutzinteresse besteht und ein Abschiebeverbot ausgesprochen werden muss.
Gericht: keine Lebensgefahr in Syrien
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte kürzlich einen subsidiären Schutz für einen 2014 nach Deutschland eingereisten Syrer abgelehnt. In Syrien bestehe für Zivilpersonen keine allgemeine Gefahr mehr für Leib und Leben. Die bewaffneten Auseinandersetzungen und Anschläge erreichen nach Einschätzung des Gerichts kein solches Niveau mehr, dass Zivilisten „beachtlich wahrscheinlich“ damit rechnen müssten, dadurch getötet oder verletzt zu werden.
Frei nannte die Sichtweise des Gerichts „sehr plausibel und glaubwürdig“. Angesichts des Urteils dürfe das Auswärtige Amt „nicht stoisch bei seiner Haltung bleiben, sondern muss auch die eigene Haltung überprüfen“.