Vor fünf Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig. Seitdem wird um eine Neuregelung gerungen. Kommt jetzt wieder Bewegung in die Sache?
Für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe drängt aus Sicht der CDU-Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker die Zeit. “Ich denke, dass sich die möglichen Anbieter bislang sehr zurückhalten, um den Gesetzgebungsprozess abzuwarten”, sagte Winkelmeier-Becker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. “Wenn wir nichts tun, werden die Anbieter ihr Angebot sicher proaktiver ausgestalten”, fügte sie hinzu. Es brauche daher zeitnah eine Regelung, “die vor Beeinflussung, übereilter Entscheidung und Normalisierung schützt”.
Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer neuen Gesetzesinitiative. Derzeit formiere sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe neu, hatte Castellucci kürzlich in einem Interview gesagt, ein erstes Treffen habe bereits stattgefunden. Ziel sei es, zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zu starten. Er sei überzeugt davon, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine “klare und ausgewogene Regelung” zum assistierten Suizid schaffen müsse.
“Wir müssen die Entscheidung von Menschen respektieren, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen – aber gleichzeitig verhindern, dass Suizid als etwas Normales erscheint und dadurch verletzliche Menschen unter Druck geraten”, erläuterte der SPD-Politiker.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hatte die Initiative der Abgeordneten begrüßt. Laut Frister soll es diesmal kein gesetzliches Verbot der Suizidbeihilfe geben. Das sei begrüßenswert, da sich dadurch auch die Chancen für die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung erhöhten.
2015 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das kommerzielle und auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe untersagte. In einem Urteil kippte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Gesetz. Die Richter formulierten ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen wird. Zwei Gesetzentwürfe, die unter anderem Beratungspflichten und Entscheidungsfristen vorsahen, verfehlten 2023 eine Mehrheit im Parlament.
In Deutschland nehmen sich jedes Jahr rund 10.000 Menschen das Leben. Dabei steigt die Zahl der Selbsttötungen, die mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen vorgenommen werden.