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Caritas mahnt bessere Vorbeugung von Suiziden an

Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid aufgehoben. Zum Jahrestag dringt die Caritas auf eine Stärkung der Prävention.

Eva Maria Welskop-Deffaa ist seit 2021 Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes
Eva Maria Welskop-Deffaa ist seit 2021 Präsidentin des Deutschen Caritasverbandesepd-bild / Heike Lyding

Der Deutsche Caritasverband dringt auf eine Stärkung der Suizid-Prävention. Eine gesetzliche Regulierung zum Verhindern von Selbsttötungen sei bislang gescheitert, ebenso wie die Regulierung der Suizidassistenz, teilte die Caritas zum fünften Jahrestag eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit.

Am 26. Februar 2020 hatten die Karlsruher Verfassungsrichter den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärt, der die geschäftsmäßige Hilfe bei Suiziden verboten hatte. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa nannte die Situation seither „schlicht unerträglich“. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen durchgeführten Suizide stark gestiegen. „Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zur fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen“, sagte Welskop-Deffaa.

Suizid: Caritas will gesetzliche Vorgaben

Zur Regulierung der assistierten Selbsttötung braucht es laut der Caritas gesetzliche Vorgaben. Beispielsweise könne die Werbung für assistierte Suizide eingeschränkt werden. Außerdem brauche es Regelungen über den Zugang von Sterbehelfern zu Bereichen, in denen ein erhöhtes Selbsttötungsrisiko bestehe, etwa in der Psychiatrie, im Justizvollzug, in der Jugendhilfe oder der Langzeitpflege.