Karlsruhe gibt einer Verfassungsbeschwerde statt. Abschiebungen sind nur möglich, wenn keine gesundheitlichen Gefahren oder Suizidversuche absehbar sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine geplante Abschiebung eines türkischen Staatsbürgers aus Deutschland in die Türkei gestoppt. Das Verfassungsgericht gab in einem am Dienstag veröffentlichten Kammerbeschluss der Verfassungsbeschwerde des Mannes statt. Die vorherigen Gerichtsinstanzen hätten nicht ausreichend die gesundheitlichen Gefahren für den Mann berücksichtigt, betonten die Karlsruher Verfassungsrichter. Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichteten zu einer genauen Prüfung, wenn es Hinweise auf gesundheitliche Gefahren gebe. Zuvor hatte der Mann versucht, sich das Leben zu nehmen.
Der Mann wurde in der Türkei wegen Diebstahls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ankara beantragte die Auslieferung. 2022 erklärte das Oberlandesgericht Braunschweig die Auslieferung für zulässig und ordnete Auslieferungshaft an. Wenig später versuchte der Mann, sich das Leben zu nehmen. Um neue Suizidversuche zu verhindern, sei eine intensive ärztliche Betreuung nötig, hieß es in mehreren Gutachten.
Das Oberlandesgericht hatte erklärt, die medizinische Betreuung sei auch im Fall einer Abschiebung und bei der Haft in der Türkei sichergestellt, weil es im betreffenden Gefängnis einen festangestellten Psychologen gebe. Das Bundesverfassungsgericht hielt dies nicht für ausreichend. Es sei schon zweifelhaft, ob ein einziger Psychologe genügend Kapazitäten zur Betreuung aller Häftlinge habe. Auch müsse gewährleistet werden, dass sich der Mann nicht während der Abschiebung selbst verletzen könne.