Die Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Instrumentalisierung und Blockade hat auch die Zustimmung der Bundesländer bekommen. Das Gesetz erhielt am Freitag im Bundesrat 65 der 69 Stimmen und damit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Außer Brandenburg, das sich enthielt, stimmten alle Bundesländer mit Ja.
Der Bundestag hatte die Änderungen am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen. Für das Funktionieren und die Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts wesentliche Merkmale werden damit in der Verfassung verankert. Sie waren bislang im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte. Mit der Verankerung im Grundgesetz würde für eine Änderung künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht.
Festgeschrieben werden unter anderem die Zahl der Senate und der Richterinnen und Richter sowie ihre Amtszeit. Außerdem ist nun auch die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts im Grundgesetz verankert. Neu eingefügt wird für den Fall politischer Blockaden bei der Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern ein Ersatzwahlmechanismus. Gewählt werden sie jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat. Wird in einem Organ die Wahl blockiert, kann das andere wählen.