Verschiedene Bundesländer haben den bisherigen Entwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung kritisiert und zahlreiche Nachbesserungen gefordert. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) bemängelte vor allem die Bürokratie. Es entstehe ein “riesiger Berg von Aufwand und Kosten”, ohne dass bei den bedürftigen Familien wirklich viel mehr ankäme. Hamburgs Familiensenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) betonte ebenfalls, sie habe Sorge, dass Familien mit wenig Ressourcen keine Erleichterungen von der Einführung hätten, sie müssten letztlich mehr statt weniger Behörden aufsuchen.
Mit der Kindergrundsicherung sollen nach dem Willen der Regierung ab 2025 Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Familien sollen sie digital beantragen können. Ein Garantiebetrag – das bisherige Kindergeld – soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Zur Verwaltung sollen die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden. Dazu sind rund 5.000 neue Stellen vorgesehen, bei einem jährlichen Kostenaufwand von über 400 Millionen Euro ab 2025. Nach langem Streit einigte sich die Ampel-Koalition vor einigen Monaten auf 2,4 Milliarden Euro für die Einführung, ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus dafür zwölf Milliarden Euro veranschlagt.
Paus verteidigte den Entwurf. Die Einführung der Kindergrundsicherung sei ein Systemwechsel und bedeute eine Investition in die Chancengerechtigkeit. Sie könne auch unnötige Ämtergänge für Familien verhindern, dazu müssten Behörden im Hintergrund enger zusammenarbeiten. Die “konstruktiven Verbesserungsvorschläge” der Länder zeigten ihr, dass es auch ihnen um eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut gehe. Der Bundestag muss nun weiter über den Entwurf beraten.
Aktuell leben laut Untersuchungen etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind. Laut Ministerium können mit der Kindergrundsicherung rund 1,9 Millionen Mädchen und Jungen aus der Armut geholt werden.