In Deutschland dürfen sich Paare nur persönlich vor einem Standesbeamten das Ja-Wort geben. Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten im US-Bundesstaat Utah geschlossene Ehe sei unwirksam, stellte der Bundesgerichtshof in einem in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss klar. Die online geschlossene Ehe stehe daher einer wirksamen Heirat in Deutschland nicht entgegen.
Konkret ging es um ein aus Nigeria stammendes Paar mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Am 24. Mai 2021 gab es sich das Ja-Wort. Die Eheschließung erfolgte jedoch per Videotelefonie vor einem Standesbeamten im US-Bundesstaat Utah. Beide Ehepartner hielten sich während der Online-Ehe in Deutschland auf. Anschließend wurde ihnen die US-amerikanische Heiratsurkunde zugestellt.
Deutschland: Aberkennung der “Video-Ehe”
Eine deutsche Meldebehörde lehnte die Anerkennung der „Video“-Ehe ab. Das Paar wollte daraufhin erneut heiraten, persönlich vor einem deutschen Standesbeamten. Das Standesamt Köln war sich jedoch nicht sicher, ob die Eheschließung in Utah einer erneuten Eheschließung in Deutschland entgegensteht. Die Standesamtsaufsicht hat die Klärung des Sachverhalts bis zur letzten Instanz verfolgt.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile der Vorinstanzen: Die von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah geschlossene Online-Ehe sei unwirksam. Das Paar darf daher in Deutschland „erneut“ heiraten.