Massiver Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch einen Pfarrer wird mit vier Jahren Haft bestraft. Der Kirchenmann aus Fulda ist in 68 Fällen schuldig gesprochen worden. Das Bistum kündigt Konsequenzen an.
Das Bistum Fulda stellt kirchenrechtliche Schritte gegen einen am Montag in Fulda verurteilten Priester in Aussicht. Der Mann aus dem Landkreis Fulda wurde wegen vielfachen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu vier Jahren Haft verurteilt. “Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird das Bistum Fulda auf dieser Grundlage das bereits eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren vorantreiben”, heißt es in einer auf der Bistumsseite veröffentlichten Erklärung.
“Die Bistumsleitung drückt den Betroffenen ihr aufrichtiges Mitgefühl aus”, heißt es weiter in der Mitteilung. Auch wenn in diesem Fall die Identität der Betroffenen bisher nicht habe ermittelt werden können, bleibe die Hoffnung, dass diese Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien Unterstützung fänden. Geleitet wird das Bistum von Bischof Michael Gerber, der auch stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist.
Der nun Verurteilte wurde nach Angaben des Bistums unmittelbar bei Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst freigestellt. Darüber hinaus sei ihm auch die öffentliche Ausübung priesterlicher Dienste untersagt worden. Das Landgericht Fulda folgte in seinem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft.
In 68 Fällen wurde der 43-jährige Priester schuldig gesprochen. Drei weitere Fälle wurden im Laufe des Verfahrens “aus prozessökonomischen Gründen eingestellt”, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Das Gericht verurteilte den Priester in neun Fällen wegen teilweise schweren sexuellen Missbrauchs – von denen einzelne Fälle im Versuch geblieben sind – sowie in 59 Fällen wegen Herstellung, Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornografisches Materials. Es ließ eine Revision gegen das Urteil zu, in dem Falle würde laut Staatsanwaltschaft der Bundesgerichtshof das Verfahren auf Rechtsfehler prüfen.
Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie hatte auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren plädiert. Der Angeklagte hatte die Taten in dem seit September laufenden Prozess weitgehend eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zufrieden mit dem Urteil und mit der Begründung. “Das ist ein deutliches Signal an Täter, auch wenn der Missbrauch vermeintlich nur über Internet-Kommunikation erfolgte”, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Benjamin Krause gegenüber KNA.
Das Urteil unterstreiche die Gefahren, die kriminelle Erwachsene durch Nutzung von Webcams darstellten. “Es ist ein Teufelskreis: Immer wieder wird so neues Material erzeugt. Dieser Missbrauch wird hart bestraft, wie das Urteil zeigt”, sagte Krause.
Der Priester hatte nach Ansicht des Gerichts in den Jahren 2021 und 2022 im Internet seine Opfer gezielt angesprochen. Sie konnten jedoch nicht identifiziert werden. Er hatte nach Erkenntnissen der Ermittler, denen das Gericht nun folgte, die Betroffenen zu sexuellen Handlungen aufgefordert und Bildmaterial angefertigt. Das Gericht habe das Material einzeln prüfen müssen.
Anhand der Bilder und Videos sei von Kindern ab circa neun Jahren und von Jugendlichen als Opfer auszugehen, so Oberstaatsanwalt Krause. Die “Fuldaer Zeitung” berichtete von einem psychologischen Gutachten, welches dem Mann eine pädophile Neigung attestiert habe.