Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte im Streit über die Öffnung der Eucharistie für evangelische Ehepartner eine Kompromisslösung präsentiert. Die umstrittene pastorale Handreichung zu konfessionsverbindenden Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie erschien jetzt als Orientierungshilfe für die einzelnen Bischöfe. Damit liegt die Entscheidung über die Zulassung eines nichtkatholischen Ehepartners zur Kommunion wie bisher bei den Ortsbischöfen. Darüber hatte sich der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, mit Papst Franziskus verständigt.
In der Folge werden die Bistümer in Deutschland den Umgang mit gemischtkonfessionellen Ehepaaren unterschiedlich regeln: Katholische Bistümer in Nordrhein-Westfalen wollen in Einzelfällen evangelische Ehepartner zur Kommunion zulassen. In den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Paderborn sollen konfessionsverbindende Ehepaare im Sinne der jüngst veröffentlichten Orientierungshilfe bei einer gemeinsamen Gewissensentscheidung auch von Geistlichen begleitet werden, wie Erklärungen der Bistümer und eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergaben. Das Erzbistum Köln äußerte sich zunächst nicht zum Umgang mit dem Papier.
Das Erzbistum Hamburg will evangelischen Ehepartnern im Einzelfall die Teilnahme am katholischen Abendmahl erlauben. Erzbischof Stefan Heße hat den Seelsorgern die Orientierungshilfe „Mit Christus gehen“ über konfessionsverbindende Ehen und ihre gemeinsame Teilnahme am Abendmahl empfohlen. Auch die katholischen Bistümer Magdeburg und Erfurt empfehlen ihren Seelsorgern die Orientierungshilfe. Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige, der innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz die Ökumene-Kommission leitet, schrieb: „Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen im Bistum Magdeburg auf der Grundlage der jetzt Orientierungshilfe genannten Handreichung wahrgenommen wird.“
In Bayern sind die meisten katholischen Bistümer momentan noch zurückhaltend. Im Gros der sieben Erzbistümer und Bistümer – Bamberg, München und Freising, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg, Würzburg – soll es vor einer möglichst einheitlichen Regelung noch weitere Gespräche in diözesanen Gremien geben. Einzig im Erzbistum München und Freising von Kardinal Marx, dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, gibt es Konkretes: „Die Priester in den Gemeinden führen Gespräche mit den Betroffenen und entscheiden selbst – wie bisher auch“, sagte ein Sprecher. epd
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Bistümer regeln gemeinsames Abendmahl unterschiedlich

Friedrich Stark