Seit Juni steht das Konzept für eine Missbrauchsstudie der Ost-Bistümer. Seither warten die Betroffenen darauf, dass die Bischöfe den Auftrag vergeben.
Der Betroffenenbeirat Ost mahnt mehr Geschwindigkeit bei der Ausschreibung einer Missbrauchsstudie für die ostdeutschen Bistümer an. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht bemängelt der Beirat, dass seit Verabschiedung des Studienkonzepts im Juni noch nichts passiert sei. Der Tätigkeitsbericht liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor. Die Studie muss von den Bischöfen von Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und der katholischen Militärseelsorge beauftragt werden. “Zu unserem großen Bedauern liegen dem Betroffenenbeirat Ost bis zur Stunde keinerlei Informationen zum Fortgang des Verfahrens vor”, heißt es im Bericht.
Das Erzbistum Berlin bestätigte am Dienstag gegenüber dem Internetportal katholisch.de, dass die Ausschreibung für die Studie noch nicht stattgefunden habe. Es sei verständlich, dass der Betroffenenbeirat “mit wachsender Ungeduld und Verärgerung darauf reagieren, dass diese Ausschreibung noch nicht erfolgt ist”, teilte der Sprecher des Erzbistums mit. Er könne allerdings versichern, dass daran mit hoher Priorität gearbeitet werde. “Erzbischof Koch bedauert selbst am meisten, dass es noch nicht dazu gekommen ist”, so der Sprecher.
Laut dem Tätigkeitsbericht haben sich der Betroffenenbeirat und die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch auf das Konzept einer auf drei Jahre angelegten umfassenden sozialwissenschaftlichen Studie geeinigt. Die Studie soll auf wissenschaftlicher Grundlage zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche beitragen. Die Finanzierung wird von den beteiligten Bistümern gewährleistet, die inhaltliche Kontrolle liegt beim Betroffenenbeirat und der Aufarbeitungskommission.
Drei Teilprojekte sollen sich Bewältigungsstrategien von Betroffenen, der Verantwortung von Tätern sowie der Rolle von Gemeinden widmen: “Das Studienkonzept stellt die Frage nach den Bedingungen, welche notwendig sind, damit Betroffene handlungsfähig werden (Ermächtigung), damit Täterinnen und Täter Verantwortung übernehmen (Verantwortung) und damit Gemeinden sich ihrer Vergangenheit stellen und Lehren für die Zukunft ziehen (Partizipation) orientiert”, heißt es im Tätigkeitsbericht.