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Berliner “Trostfrauen”-Mahnmal darf vorerst stehen bleiben

Die sogenannte Friedensstatue in Berlin-Moabit darf bis zum 28. September 2025 aufgestellt bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

In einem Park in Berlin-Moabit steht die "Trostfrauen"-Statue. Das Mahnmal an der Ecke Birkenstraße/Bremerstraße ist außenpolitisch umstritten
In einem Park in Berlin-Moabit steht die "Trostfrauen"-Statue. Das Mahnmal an der Ecke Birkenstraße/Bremerstraße ist außenpolitisch umstrittenImago / Schöning

Das „Trostfrauen“-Mahnmal in Berlin-Moabit in Erinnerung an die Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg darf vorerst bis Ende September stehen bleiben. In einem  veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es, es könne nicht festgestellt werden, dass öffentliche Belange des Berliner Bezirks Mitte die Kunstfreiheit überwiegen.

Hintergrund ist die Weigerung des Bezirksamtes Mitte, dem Korea-Verband als Initiator der sogenannten Friedensstatue eine 2020 zunächst befristet erlaubte und einmalig verlängerte Aufstellung der Statue auf öffentlichem Straßenland auch weiterhin zu genehmigen. Das Mahnmal an der Ecke Birkenstraße/Bremerstraße ist außenpolitisch umstritten. Es erinnert unter anderem an die Verschleppung und Zwangsprostitution unzähliger koreanischer Frauen durch japanische Soldaten, sogenannte Trostfrauen. Zu sehen ist eine traditionell gekleidete Frau auf einem Stuhl sitzend neben einem leeren Stuhl.

Duldung der Friedensstatue bis 28. September

Das Gericht begründete seine Entscheidung im Eilverfahren unter anderem damit, dass die vom Bezirksamt Mitte behauptete Verwaltungspraxis, aus Gründen der Gleichbehandlung Kunst im Stadtraum temporär für maximal zwei Jahre zu genehmigen, „bisher nicht einheitlich und willkürfrei gehandhabt worden“ sei. Laut Gericht will das Bezirksamt jetzt zeitnah über den künftigen Umgang mit temporärer Kunst im Stadtraum entscheiden. Deshalb sei die Duldung der Friedensstatue bis 28. September festgelegt worden. Der Korea-Verband hatte nach der verweigerten erneuten Verlängerung im August 2024 eine dauerhafte Genehmigung der Statue beantragt.

 

 

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Info:  Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss der 1. Kammer vom 14. April 2025