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Behinderte Heimkinder sollen entschädigt werden

DÜSSELDORF – In Nordrhein-Westfalen haben die beiden Beratungsstellen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ihre Arbeit aufgenommen. Die Anlaufstellen sollen Menschen zur Entschädigung verhelfen, die zwischen 1949 und 1975 in Behinderteneinrichtungen oder in der Psychiatrie in der Bundesrepublik oder der DDR Unrecht erfahren haben, wie das NRW-Sozialministerium mitteilte. Sie litten oftmals unter strengem und entwürdigendem Umgang sowie Misshandlungen. Angesiedelt sind die Beratungsstellen bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) in Köln und Westfalen-Lippe (LWL) in Münster.
Betroffene erhalten nach Angaben von Sozialminister Rainer Schmeltzer (SPD) eine pauschale Entschädigung von 9000 Euro. Zudem sei eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5000 Euro möglich. „Über die Beratung der Betroffenen hinaus geht es auch darum, geschehenes Unrecht und Leid öffentlich anzuerkennen“, sagte der Minister.
Die bundesweit arbeitende Stiftung rechnet den Angaben zufolge mit etwa 3300 Betroffenen in Nordrhein-Westfalen. Bundesweit stehen der Stiftung rund 288 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bund, Länder und Kirchen aufkommen. An dem Anteil des Landes NRW beteiligen sich den Angaben zufolge auch die beiden Landschaftsverbände, da sie bedeutende Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie waren. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist beim Bundessozialministerium angesiedelt und hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Nach Angaben von LVR-Direktorin Ulrike Lubek reicht es für die Inanspruchnahme von Leistungen aus, „wenn die Betroffenen plausibel erläutern, wann sie in welcher Einrichtungen waren und was sie dort mit welchen Folgen erlebt haben“. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in eine Beratungsstelle kommen könne, werde bei Bedarf zu Hause aufgesucht. epd

Die Anlaufstellen werden auf der Internetseite www.stiftung-anerkennung-hilfe.de veröffentlicht. Die Beratungsstelle beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster ist ab sofort unter Telefon (02 51) 5 91 42 90 erreichbar.