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Bayern für Neuregelung der Organspende – Ruf nach Widerspruchslösung

Bislang gilt in Deutschland in Sachen Organspende eine Zustimmungslösung: Als Spender kommt nur in Frage, wer zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt hat. Bayern will das ändern – aus einem bestimmten Grund.

In Deutschland soll es nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung rasch einen neuen Umgang mit Organspenden geben. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) rief die Abgeordneten des neuen Bundestags auf, rasch die Initiativen zur Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung wiederaufzunehmen.

“Der Bundestag sollte den bereits ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung möglichst bald aufgreifen”, sagte Gerlach der “Augsburger Allgemeinen” (Wochenende). Dass die Zahl der postmortalen Organspender 2024 im Vergleich zu 2023 von 965 auf 953 gesunken sei, zeige, dass dringend gehandelt werden müsse.

Die Ministerin ergänzte, die Widerspruchslösung biete die Chance, dass mehr Menschen ein lebensrettendes Spenderorgan bekommen – denn Organspende “wäre dann der Normalfall”. Gerlach betonte, mit der Widerspruchslösung wäre das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ebenso garantiert wie beim bisherigen Gesetz. Das setze eine aktive Einwilligung zur Organspende zu Lebzeiten voraus oder – bei nicht feststellbarem Willen – die Zustimmung der Angehörigen. “Jeder und jede wäre bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Organspender, könnte dem aber aktiv widersprechen”, so Gerlach.

Die Ministerin fügte hinzu: “Allein in Bayern warten derzeit mehr als 1.100 Menschen auf ein Spenderorgan.” In den ersten drei Monaten 2025 gab es den Angaben zufolge im Freistaat aber nur 38 zur Verfügung stehende Organspender.

Bislang gilt in Deutschland für Organspenden eine Zustimmungslösung. Als Spender kommt nur in Frage, wer zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt hat. Der Bundesrat wie auch eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hatten 2024 Gesetzentwürfe für eine Widerspruchslösung eingebracht. Sie kamen aber durch die vorzeitige Auflösung des Parlaments nicht mehr zur Abstimmung.

Die katholische und die evangelische Kirche lehnen die Widerspruchslösung ab und unterstreichen den Charakter einer freiwilligen Organspende “im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung”. Unterstützer der Reform versprechen sich dadurch mehr Organspender.