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Backhaus veranlasst Maßnahme zum Robbenschutz in der Reusenfischerei

Mecklenburg-Vorpommerns Fischereiminister Till Backhaus (SPD) hat eine vorläufige Sofortmaßnahme zum Robbenschutz in der Reusenfischerei erlassen. Ab März dürfen demnach zum Schutz von Kegelrobben auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden, wie das Fischereiministerium am Montag in Schwerin mitteilte. Bisher hätten solche Bestimmungen nur für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden gegolten, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind.

Backhaus hatte laut Fischereiministerium Ende 2024 angekündigt, angesichts des erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küstenbereich Südost-Rügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmigungspflichtigen Reusen vorsorglich zu erhöhen. Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns seien durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert worden.

„Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, sagte Backhaus. Mit diesem ersten Schritt lasse sich für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potenzielle tödliche Beifänge verhindern.

Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 laut Fischereiministerium durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutzregelungen ersetzt werden.