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Autowaschen an Feiertagen bleibt in Rheinland-Pfalz Tabu

Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant keine Lockerung des Autowaschverbots an Sonn- und Feiertagen nach dem Vorbild einiger anderer Bundesländer. Es bestehe kein Anlass für Ausnahmen von der bislang geltenden Regelung, teilte das Mainzer Innenministerium auf eine Kleine Anfrage aus der Landtagsgruppe der Freien Wähler hin mit. Das gesetzliche Verbot aller öffentlich bemerkbarer Tätigkeiten, die „die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen“, umfasse nach Auffassung von Verwaltung und Gerichten auch den Betrieb von Autowaschanlagen und Waschplätzen.

Die Bedeutung des Sonntags als Tag der allgemeinen Arbeitsruhe sei auch „losgelöst von einem etwaigen Rückgang der gesellschaftlichen Bedeutung von Kirchen zu sehen“, heißt es im Antwortschreiben von Innenstaatssekretärin Simone Schneider (SPD). Beschwerden aus der Bevölkerung über die Einschränkungen gebe es nur vereinzelt.

Die Freien Wähler zeigten für die Haltung des Landes kein Verständnis. Die Begründung für die Einschränkungen sei aus der Zeit gefallen, erklärte der Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid: „Wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo Kirche und Adel zusammenwirkten, um die Bevölkerung ihrem gestrengen Regiment zu unterwerfen.“ Der Politiker zog in Zweifel, dass etwa die Benutzung einer Selbstbedienungs-Waschanlage in einem Industriegebiet geeignet sei, die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören.