Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant keine Lockerung des Autowaschverbots an Sonn- und Feiertagen nach dem Vorbild einiger anderer Bundesländer. Es bestehe kein Anlass für Ausnahmen von der bislang geltenden Regelung, teilte das Mainzer Innenministerium auf eine Kleine Anfrage aus der Landtagsgruppe der Freien Wähler hin mit. Das gesetzliche Verbot aller öffentlich bemerkbarer Tätigkeiten, die „die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen“, umfasse nach Auffassung von Verwaltung und Gerichten auch den Betrieb von Autowaschanlagen und Waschplätzen.
Die Bedeutung des Sonntags als Tag der allgemeinen Arbeitsruhe sei auch „losgelöst von einem etwaigen Rückgang der gesellschaftlichen Bedeutung von Kirchen zu sehen“, heißt es im Antwortschreiben von Innenstaatssekretärin Simone Schneider (SPD). Beschwerden aus der Bevölkerung über die Einschränkungen gebe es nur vereinzelt.