Berlin – Ehen zwischen Minderjährigen sollen künftig in Deutschland in aller Regel von den Behörden nicht mehr anerkannt werden. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag das Verbot von Kinderehen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Ehen zwischen unter 16-Jährigen künftig für nichtig erklärt werden. Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen bis auf besondere Härtefälle in aller Regel aufgehoben werden. Mit dem neuen Gesetz wird auch das Mindestalter für eine Heirat in Deutschland auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang sind auch hier Ausnahmen für Jugendliche ab 16 Jahren möglich. Opposition und Menschenrechtsorganisationen hatten die pauschale Aufhebung von Ehen zwischen Minderjährigen kritisiert. Sie befürchten, dass Betroffenen Rechte wie Unterhalts- und Erbansprüche verloren gehen. epd/UK
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