Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter im Südwesten können ab sofort ein dreimonatiges Betriebspraktikum in einem Unternehmen absolvieren. Dadurch sollen sie Einblicke in die Arbeitsweise größerer Unternehmen sowie in die Tätigkeit der Betriebsräte erlangen können, die oftmals als Parteien in Arbeitsgerichtsverfahren vertreten sind, teilte das Justizministerium in Stuttgart am Montag mit.
Das Land, der Verband Unternehmer Baden-Württemberg und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Baden-Württemberg hätten dazu eine Übereinkunft unterzeichnet. Mit dem Betriebspraktikum könnten die Arbeitsrichterinnen und -richter „aus erster Hand Eindrücke aus großen Wirtschaftsunternehmen sammeln“, hieß es weiter: Man wolle „weiterhin eine Justiz gewährleisten, die ein Teil der Gesellschaft ist“.
Laut dem Hauptgeschäftsführer bei den Unternehmern Baden-Württemberg, Oliver Barta, ist es wichtig, dass Arbeitsrichter Einblicke in die betriebliche Praxis erhalten. So könnten sie verschiedene Sachverhalte besser einordnen. Für DGB-Landesvorsitzenden Kai Burmeister bietet das Betriebspraktikum Arbeitsrichtern eine hervorragende Gelegenheit für eine erweiterte Perspektive auf die Arbeitswelt.
In Baden-Württemberg sind laut Justizministerium 117 Richterinnen und Richter an neun Arbeitsgerichten und einem Landesarbeitsgericht tätig. (1713/29.07.2024)