Demenzerkrankte Heimbewohner in Niedersachsen müssen laut einer neuen Untersuchung der Krankenkasse AOK vergleichsweise oft in einem Krankenhaus behandelt werden, weil sie zu wenig getrunken haben. Niedersachsen liege bei diesem Problem mit 4,9 Prozent an zweiter Stelle hinter Rheinland-Pfalz, teilte die AOK am Dienstag in Hannover mit. Der Bundesdurchschnitt liege bei 3,8 Prozent. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte eine detaillierte Untersuchung aller Heime.
Die Zahlen stammen aus dem neuen „Qualitätsatlas Pflege“ der AOK. Erstmals seien dazu die Abrechnungsdaten von Kranken- und Pflegeversicherung zusammengeführt worden, hieß es. Dafür wurden von den insgesamt rund 91.000 in niedersächsischen Pflegeheimen lebenden Menschen die Daten der etwa 42.000 AOK-Versicherten bis zur Landkreisebene analysiert. Für den Qualitätsatlas seien insgesamt zehn Indikatoren beleuchtet worden.
Niedersachsen schneide bei den einzelnen ausgewerteten Qualitätsindikatoren unterschiedlich ab, erläuterte ein Sprecher der AOK. Bei der problematischen Dauerverordnung von Antipsychotika bei Demenz liege das Land im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld, ebenso bei den vermeidbaren Krankenhausaufenthalten am Lebensende. Insgesamt sei der Anteil derer, die in ihren letzten 30 Lebenstagen im Krankenhaus behandelt werden mussten, im Vergleich zum Jahr 2017 um rund 2,8 Prozent gesunken.
Der Patientenschützer Brysch forderte ein permanentes Monitoring des Einsatzes von Psychopharmaka für jede Einrichtung in der Langzeitpflege. Transparenz sei die Voraussetzung für einen Rückgang der ruhigstellenden Medikamente. Darum sei auch eine detaillierte Analyse für jedes Heim wünschenswert. „Die Menschen wollen wissen, wie die Situation vor Ort aussieht.“
Dass so viele Pflegeheimbewohner am Lebensende in ein Krankenhaus eingewiesen werden, sei nicht überraschend, sagte Brysch. Anders als bei Hospizen, die rund 10.000 Euro monatlich von den Sozialkassen erhielten, gebe es für Sterbende in der stationären Langzeitpflege keine zusätzlichen Mittel für die Hospiz- und Palliativarbeit. „So ist das dringend notwendige, zusätzliche Personal für die Sterbebegleitung nicht zu bezahlen“, bemängelte Brysch.