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Anstieg der Verfahren gegen digitale Hasskriminalität in Bayern

Seit 2020 gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft München Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten. Grund: Die Sprache im Netz verroht immer mehr. Verurteilte müssen mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Bayerns Spezial-Staatsanwälte haben im vergangenen Jahr 3.462 Verfahren wegen Hate-Speech im Internet neu eingeleitet. Das entspricht einem Anstieg von elf Prozent im Vergleich zu 2023, wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag in München bekanntgab. Strafbarer Hass und Hetze sind seinen Worten zufolge eine Gefahr für die Demokratie, die der Freistaat konsequent bekämpfe. Besonders häufig seien die Angriffe antisemitisch motiviert. Seit den Terrorangriffen der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel erlebten Deutschland und die Welt die schlimmstes Welle von Judenfeindlichkeit seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Von den 2024 eingeleiteten Verfahren wurden 2.909 gegen bekannte Täter und 553 gegen Unbekannt geführt, wie das Ministerium mitteilte. 794 Mal sei öffentlich Anklage erhoben worden, im Jahr davor sei dies 728 Mal der Fall gewesen. In 597 Fällen sei eine Verurteilung oder ein Strafbefehl ergangen. Fast 500 Verfahren konnten den Angaben zufolge rechtskräftig abgeschlossen werden. Eisenreich sagte, auch Ersttätern drohten regelmäßig empfindliche Geldstrafen, bei Volksverhetzung etwa mindestens drei Monatsgehälter plus Eintrag ins Führungszeugnis.

Hass und Hetze können laut Mitteilung jeden treffen, vor allem Minderheiten, andersdenkende oder andersgläubige Menschen. In 553 Fällen handelte es sich demnach um antisemitische Angriffe. Das entspreche einem Anstieg von fast 15 Prozent gegenüber 2023. In 176 Verfahren seien die Opfer wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität angegriffen worden. Islamfeindlichkeit sei in 99 Fällen der Grund gewesen, Behindertenfeindlichkeit in 42.

Gesondert erfasste die bayerische Justiz strafbare Hate Speech gegen Frauen, wie es heißt. So seien in 462 Verfahren die Geschädigten 2024 weiblich gewesen (2023: 376). Prominente Frauen, Journalistinnen, Politikerinnen oder andere Frauen, die sich öffentlich engagierten, würden zum Teil allein wegen ihres Geschlechts Opfer sexualisierter Beleidigungen im Internet, erklärte Eisenreich: “Das ist erniedrigend und beschämend.”

Das Justizministerium hat mit dem Sozialministerium ein Internet-Portal eingerichtet, auf dem strafbare Hassreden online gemeldet werden können. Möglich ist dies etwa unter . Dort gingen den Angaben zufolge 2024 insgesamt mehr als 12.300 Meldungen in Bezug auf Bayern ein.